Mit der Aktion Roten Hand schließt sich der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. den internationalen Forderungen der Coalition to Stop the use of Child Soldiers an:
Kinder unter 18 Jahren dürfen weder freiwillig noch zwangsweise rekrutiert oder in Kriegen und Konflikten als Soldaten eingesetzt werden (straight 18).
Personen, Staaten und bewaffnete Gruppen, die Kinder rekrutieren und als Soldaten einsetzen, müssen öffentlich benannt (durch den UN-Sicherheitsrat) und sanktioniert werden (wirtschaftliche Konsequenzen, Reiseverbote, Kontensperrungen). Gegen die Verantwortlichen muss vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder vor nationalen Gerichten Anklage erhoben werden.
Ehemalige Kindersoldaten müssen medizinisch und psychologisch versorgt werden. Sie müssen eine schulische bzw. berufliche Bildung erhalten. Die gilt insbesondere auch, wenn sie als Flüchtlinge in Industrieländer wie Deutschland kommen.
Ehemaligen Kindersoldaten muss in Ländern, in die sie geflohen sind, politisches Asyl und Schutz gewährt werden.
Die staatlichen und internationalen Finanzmittel für Präventions- und Reintegrationsprogramme für Kindersoldaten müssen erhöht werden.
Es darf keine Waffenexporte (auch keine Einzelteile oder Munition) in Krisenregionen geben, in denen Kinder eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Kleinwaffen. Produktionslizenzen sowie der Export in Drittländer, die die Waffen in Krisengebiete weiterleiten, müssen verboten werden.
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